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   VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365   

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VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365 (https://dejure.org/2013,5843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2013 - 3 CS 12.2365 (https://dejure.org/2013,5843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2013 - 3 CS 12.2365 (https://dejure.org/2013,5843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365
    Selbst wenn jedoch der Ausgang des Hauptsacheverfahrens - wie hier aber nicht -als offen anzusehen wäre, hätte das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Versetzungsverfügung Vorrang vor den privaten Belangen des Beamten an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (so ständige Rechtsprechung d. Senats, vgl. B.v. 26.1.2009 -3 CS 09.46 - juris, Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 3 CS 11.2083

    Beamtenrecht; Versetzung; Grundschulrektorin BesGr. A 14; dienstliches Bedürfnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365
    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn den betroffenen Beamten an der zum Versetzungsbedarf führenden Situation überhaupt kein Verschulden trifft (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris, Rn. 57).
  • VG Würzburg, 23.08.2012 - W 1 S 12.663

    Lehrer; Versetzung; Mitbestimmung des Personalrats; fakultatives

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365
    Hinsichtlich einer mit Schreiben vom 30. Juli 2012 verfügten Versetzung zum 1. August 2012 an die K...-Schule (Grundschule) in A... ordnete das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 23. August 2012 die aufschiebende Wirkung der Klage an, weil die Beteiligung der Personalvertretung unterblieben war (Az.: W 1 S 12.663).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Innerdienstliche Spannungen begründen regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Beamten (BayVGH, B. v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).

    Dienstliche Interessen haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Belangen des Beamten (BayVGH, B. v. 8.3.2013 a. a. O. Rn. 26).

    Er darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (BayVGH, B. v. 8.3.2013 a. a. O. Rn. 27).

  • VG Bremen, 08.09.2015 - 6 K 1003/14

    Umsetzung nach Meldung eines Korruptionsverdachts - Korruption,

    Innerdienstliche Spannungen, die den reibungslosen Ablauf des Dienstbetriebs gefährden, stellen einen sachlichen Grund für eine Umsetzung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - VI C 58.65; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11; BayVGH, Beschl. v. 08.03.2013 - 3 CS 12.2365; Sächsisches OVG, Beschl. v. 04.04.2013 - 2 B 304/13).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis;

    1.1 Die Versetzung erfolgte zu Recht auf der Grundlage des Art. 48 Abs. 1 BayBG, da innerdienstliche Spannungen an der S...-Volksschule vorlagen, die ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung des Klägers rechtfertigten (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer Zängl, BayBG, Rn. 33 zu Art. 48; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris, Rn. 25).

    Sie darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung konnte die Behörde deshalb darauf abstellen, wessen Versetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Kontrahenten in den Blick zu nehmen war (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 a.a.O.).

    Darüber hinaus kommt es - wie dargelegt - auch nicht darauf an, wer welchen Beitrag zur Konfliktsituation geleistet hat bzw. bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt (BayVGH, B.v. 17.9.2003 - CS 03.2143; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - jeweils in juris).

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4618

    Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen

    Innerdienstliche Spannungen begründen regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365; B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - jeweils juris).

    Dienstliche Interessen haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Belangen des Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris).

    Er darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - juris Rn. 64 ff.; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26 f.).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung konnte die Behörde auch darauf abstellen, wessen Versetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Kontrahenten in den Blick zu nehmen ist (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris).

  • VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 2 K 22.1069

    Abordnung, Verwaltungsakt, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Arbeitnehmer,

    Wenn dafür nach Lage des Falles die Abordnung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Abordnung oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, ohne dass es in der Regel darauf ankäme, ob den umzusetzenden oder abzuordnenden Beamten hieran ein Verschulden trifft (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 3 CS 17.2383 - juris Rn. 21 u. 25; B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).

    In diesen Konstellationen darf insbesondere im Rahmen der Ermessensausübung aber nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben, ob ein etwa eindeutig feststellbares oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen des innerdienstlichen Spannungsverhältnisses angenommen werden kann (so z.B. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - juris Rn. 64 ff.; B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26; VG München, B.v. 12.11.2018 - M 5 E 18.4144 - juris Rn. 31; B.v. 20.11.2017 - M 5 S 17.4599 - juris Rn. 19).

    Es müssen deshalb besondere Umstände vorliegen, die eine Abordnung als ermessensfehlerhaft erscheinen lassen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26).

    Sie darf - wie oben bereits dargestellt - grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (BayVGH, B.v. 17.9.2003 - 3 CS 03.2143 - juris; B. v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27).

  • VG München, 20.11.2017 - M 5 S 17.4599

    Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen

    Innerdienstliche Spannungen begründen regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).

    Dienstliche Interessen haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Belangen des Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 a.a.O. Rn. 26).

    Er darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - juris Rn. 64 ff.; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26 f.).

  • VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395

    Richterclash am Bundesfinanzhof

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung konnte das Präsidium deshalb darauf abstellen, wessen Umsetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Beteiligten in den Blick zu nehmen war (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).
  • VG Bayreuth, 24.04.2013 - B 5 S 13.198

    Abordnung eines Hochschullehrers wegen eines Verdachts auf sexuelle Belästigung

    Dienstliche Interessen haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Belangen des Beamten, da die Abordnung aufgrund eines dienstlichen Bedürfnisses dem Beamtenverhältnis immanent ist und ein Beamter die Abordnungsmöglichkeit mit seinem freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis in Kauf nimmt (vgl. für die Versetzung BayVGH, B.v. 8.3.2013, 3 CS 12.2365).

    Innerdienstliche Spannungen begründen ein dienstliches Bedürfnis für die Abordnung eines Beamten (vgl. zur Versetzung: BayVGH, B.v. 8.3.2013, 3 CS 12.2365).

    Sie darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (BayVGH, B.v. 8.3.2013, 3 CS 12.2365).

  • VG München, 09.06.2017 - M 5 S 17.1372

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen

    Innerdienstliche Spannungen begründen regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).

    Dienstliche Interessen haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Belangen des Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 a.a.O. Rn. 26).

    Er darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - KommunalPraxis BY 2016, 306 Ls., juris Rn. 64 ff.; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26 f.).

  • VG Bayreuth, 17.09.2020 - B 5 S 20.780

    Erfolgloser Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Versetzungsverfügung

    Es müssen deshalb besondere Umstände vorliegen, die eine Versetzung als ermessenfehlerhaft erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26).

    Sie darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2003 - 3 CS 03.2143; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27).

    Selbst wenn jedoch der Ausgang der Hauptsacheverfahren - was hier nach summarischer Prüfung nicht der Fall ist - als offen anzusehen wäre, hätte das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Versetzungsverfügung Vorrang vor den privaten Belangen des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (stRspr BayVGH, B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31 m.w.N.; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

  • VG Würzburg, 30.09.2014 - W 1 K 12.767

    Universitätsprofessor; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 CS 14.1948

    Versetzung eines Lehrers; iInnerdienstliches Spannungsverhältnis mit Schulamt;

  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607

    Abordnung bei innerbehördlichen Spannungen

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249

    Entzug der Leitung des Sportzentrums einer Universität

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2019 - 2 MB 2/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Versetzung einer Lehrkraft

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 3 CS 17.2383

    Innerdienstliches Bedürfnis für eine Versetzung

  • OVG Bremen, 23.07.2014 - 1 S 107/13

    Disziplinarverfahren; Ermessensfehlgebrauch; Konflikt; Konfliktumsetzung;

  • VGH Bayern, 27.05.2013 - 3 CE 13.947

    Umsetzung; Leiter eines Referats an einem Ministerium; sachlicher Grund (hier:

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 1 L 90/20

    Versetzung eines Beamten wegen innerdienstlicher Spannungen

  • VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95

    Umsetzung eines geschäftsleitenden Beamten einer Gemeinde

  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

  • VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 66/18

    Versetzung

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 C 14.2056

    Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht; Versetzung; einstweiliger Rechtsschutz;

  • VG Schleswig, 13.04.2021 - 12 B 5/21

    Umsetzung: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Wiesbaden, 18.05.2016 - 3 L 1241/15

    Rechtswidrigkeit der Umsetzung einer Abteilungsleiterin ohne

  • VG Schleswig, 20.07.2022 - 12 B 36/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Abordnung

  • VG München, 06.10.2021 - M 5 K 19.4617

    Unzulässige Klage einer mittlerweile entlassenen Beamtin gegen ihre Versetzung

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